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Daniela Marquardt
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Projektleiter Labor | Vertrieb
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Pestizide
Pestizid-Rückstände, Pflanzenschutzmittel in pflanzlichen Drogen und deren Zubereitungen nach EP 2.8.13
Bestimmung von Pflanzenschutzmitteln in Pflanzen, pflanzlichen Drogen, Tinkturen, Urtinkturen, Extrakten, Kräutern und Nahrungsergänzungsmitteln unter GMP-Bedingungen.
Zugrunde liegende Normen, Monographien und Richtlinien:
Pestizid-Rückstände, EP 2.8.13
Modulare Multimethode zur Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln §64 LFGB BVL L00.00.34
Multimethode zur Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen in pflanzlichen Lebensmitteln §64 LFGB BVL L00.00-115
Verordnung (EG) Nr. 396/2005
Bestimmung von Dithiocarbamaten §64 LFGB BVL L00.00-49-2
Unsere Stärken:
- Umfangreiche Unterstützung bei der Dokumentenlenkung für die Zulassung
- ICH konforme, matrixspezifische Methodenvalidierungen
- Analysenzertifikate mit Spezifikationen, kundenspezifisch, wahlweise in deutsch oder englisch
Die Bestimmung der PSM erfolgt nach entsprechender Extraktion und Aufreinigung mit GC-MS/MS und HPLC-MS/MS.
Die Pharmacopoea Europaea listet in der allgemeinen Methode Pestizid-Rückstände EP 2.8.13 ca. 100 Pestizide mit definierten Grenzwerten als Mindestuntersuchungsumfang. Kann das Vorhandensein anderer Pestizide nicht ausgeschossen werden müssen diese den Grenzwerten (Höchstgehalte) der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 einschließlich ihrer Anhänge und Aktualisierungen entsprechen.
Für Pflanzen und Lebensmittel im Bereich Nahrungsergänzungsmittel gilt generell die Verordnung Nr. 396/2005.
Die Anforderung zur Anwendung der EP 2.8.13 findet sich in folgenden allgemeinen Monographien bzw. in Monographien für homöopathische Zubereitungen:
- Urtinkturen für homöopathishe Zubereitungen EP 2029
- Extrakte aus pflanzlichen Drogen, EP 0765
- Pflanzliche Drogen EP 1433
- Pflanzliche Drogen für homöopathische Zubereitungen 2045